FUNKTION
Die Aufgabe der häuslichen Betreuung besteht darin, durch eine langfristige Präsenz bei Tag und Nacht zum Wohlbefinden, zum körperlichen und seelischen Komfort, zur Lebenshygiene und zur Sicherheit aller Personen beizutragen, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung eine ständige Präsenz benötigen. Seine Aufgabe ist es, den Verbleib von Personen in der eigenen Wohnung zu ermöglichen, indem er ihre Selbstständigkeit bewahrt und fördert und ihre Lebensqualität sicherstellt. Die -Haushaltshilfe handelt im Interesse des Empfängers und respektiert dessen freie Wahl.
Die häusliche Pflegekraft kann die Pflegeperson (Familie oder Freundeskreis) ergänzen und ihr durch ihre Tätigkeit helfen und ihr eine Pause verschaffen.
In der Region Wallonien ist die Arbeit des häuslichen Betreuers durch ein Statut definiert.
Erforderliche Qualifikation :
IN DER WALLONISCHEN REGION :
Sie müssen im Besitz einer vom Ministerium der Wallonischen Region ausgestellten Zulassungsbescheinigung für Haushaltshilfen sein sowie über eine Bescheinigung verfügen, die bestätigt, dass eine Ausbildung in einem der folgenden Bereiche absolviert wurde:
- Vollzeit-Sekundarunterricht: Zertifikat Familien- und Gesundheitshelfer/in, Zertifikat Hauspfleger/in, Zertifikat Krankenpflegehelfer/in, Zertifikat Kinderpfleger/in, Zertifikat Pflegeaspirant/in
- Sozialer Förderunterricht: Zertifikat "Auxiliaire polyvalent des services à domicile et en collectivité", Zertifikat "Aide familial-e", Zertifikat "Aide-soignant-e" (Pflegehelfer/in)
- Zentrum für alternierende Bildung und Ausbildung: dieselben Zertifizierungen wie für Vollzeitunterricht
- Von der Wallonischen Region anerkanntes Ausbildungszentrum: Bescheinigung über die Fähigkeit, Familienhelfer/in zu sein
- Ausbildung AFPK
Im Rahmen der von der AWIPH unterstützten Repit-Projekte muss das Personal über eine Qualifikation verfügen, die einer der erzieherischen, sozialen, paramedizinischen oder medizinischen Funktionen entspricht, die von der PK 318 anerkannt werden, der der Dienst untersteht.
IN DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT
- AFPK (Ausbildung Familien & Seniorenhelfer/in und Pflegehelfer/in)
- Vollzeit-Sekundarunterricht: 6ème Jahr «Familienhilfe»
- Vollzeit-Sekundarunterricht: 7ème Jahr «Pflegehilfe»
- Bachelor-Abschluss in Krankenpflege (Bestehen des ersten Jahres)
ERFORDERLICHE FÄHIGKEITEN
- Demonstration von Fertigkeiten in den Handlungen zur Unterstützung des täglichen Lebens
- Demonstrieren Sie die Fähigkeit, die Person zu beschäftigen und zu animieren.
- Nachweis der Fähigkeit, in einem organisierten Dienst und in einem Team zu arbeiten
- Interdisziplinär arbeiten können, indem sie sich bei allen Aufgaben, die ihre Kompetenz überschreiten, auf andere Berufsgruppen beziehen
- Wissen, wie man seine Intervention an die häusliche Lebenssituation anpasst
- Selbstständig zu Hause arbeiten können und dabei die Richtlinien des Dienstes, die im Team getroffenen Entscheidungen und die Begünstigten im Kontext ihres täglichen Lebens respektieren können
- Nachweis der Fähigkeit, Situationen zu beobachten, zu reflektieren, zu analysieren und Informationen weiterzugeben
- Entwicklung des Sinns für menschliche Kontakte, Zuhören und Beziehungsfähigkeit
- In der Lage sein, auf außergewöhnliche Situationen zu reagieren
- die administrativen Anweisungen genau befolgen
- Beachten Sie die Regeln der Berufsethik, der Schweigepflicht, des Berufsgeheimnisses und des geteilten Geheimnisses.
VORGESETZTER
Die häusliche Betreuung untersteht hierarchisch der betreuenden Sozialarbeiterin bzw. dem betreuenden Sozialarbeiter und der ASD-Leitung.
MISSIONEN
LEISTUNG BEI DER/DEM BEGÜNSTIGTEN
- Aktive Präsenz bei den Klientinnen und Klienten gemäß den Anweisungen der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters gewährleisten
- für die Sicherheit und das körperliche und seelische Wohlbefinden sorgen
- angepasste Aktivitäten vorschlagen
- relationale Hilfe leisten: zuhören, Schwierigkeiten erkennen, Unterstützung durch Anwesenheit, Dialog, ...
- Hilfe bei der Durchführung von Aktivitäten im Zusammenhang mit der grundlegenden Hygiene- und Gesundheitspflege: auf die korrekte Einnahme von Medikamenten achten, dem/der Pflegebedürftigen bei der Körperpflege helfen, ... Diese Handlungen werden im Rahmen der Hilfe beim täglichen Leben durchgeführt und es ist verboten, eine technische Pflege zu leisten, die unter die Krankenpflege fällt.
- die Mahlzeiten des Empfängers im Zusammenhang mit der Leistung zubereiten und geben
- Hilfe bei der Fortbewegung im Freien
- Ermutigung des/der Begünstigten zur Entwicklung, Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung seiner/ihrer Selbstständigkeit
- Begleiten die Person und ihr Umfeld im Rahmen der Palliativpflege
- Seine Tätigkeit in einen präventiven Rahmen integrieren
- Unterstützung und/oder Entlastung für pflegende Angehörige bieten
ARBEIT IN EINEM TEAM VON HAUSBETREUERN
- Sich in ein Team einfügen und unter der Aufsicht der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters arbeiten
- Zusammenarbeit und Weiterleitung aller relevanten Informationen an das Hausbetreuungsteam und die Sozialarbeiterin/den Sozialarbeiter, um die Kontinuität der Hilfe zu gewährleisten
INTERDISZIPLINÄRES ARBEITEN
- Eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit allen ASD-Diensten und internen Akteuren anstreben, um die Kontinuität und Qualität der Hilfe zu gewährleisten.
- Sich in eine interdisziplinäre Arbeit der Hilfe und Pflege zu Hause einfügen und bei allen Handlungen, die ihre Kompetenz überschreiten, an andere Beteiligte (innerhalb oder außerhalb des ASD) weitervermitteln.
- Vermitteln Sie alle relevanten Informationen an die Sozialarbeiterin/den Sozialarbeiter weiter.
- Sich an den vom ASD entwickelten Partnerschaftsdynamiken beteiligen und mitwirken.
QUERSCHNITTSAUFGABEN
- Förderung und Gewährleistung der Funktionsweise und der Werte von ASD.
- Ihr berufliches Handeln in den Rahmen einer ständigen Aufmerksamkeit für die Qualitätscharta einordnen.
- Integrieren Sie Ihr Handeln in die Einhaltung der Regeln des Berufsethos, der Schweigepflicht, des Berufsgeheimnisses und des gemeinsamen Geheimnisses.
- Sicherheitsstandards einhalten und Grundregeln anwenden, um Gesundheitsrisiken (Unfälle und Krankheiten) zu vermeiden.
- Füllen Sie die verschiedenen Verwaltungsdokumente aus und halten Sie sich strikt an die diesbezüglichen Anweisungen und Fristen.
- Nehmen Sie aktiv an Besprechungen (Teambesprechungen, Koordinationssitzungen) teil und halten Sie sich an die getroffenen Entscheidungen und/oder an die zu ergreifenden Maßnahmen.
- Aktiv an Schulungen teilnehmen (durch Einschätzung der eigenen Bedürfnisse und in Absprache mit der Sozialarbeiterin/dem Sozialarbeiter) und darauf achten, dass die erworbenen Kompetenzen in die Praxis umgesetzt werden.
Möchten Sie Teil dieses menschlichen Abenteuers sein?
Senden Sie Ihren Lebenslauf und ein paar Zeilen zu Ihrer Motivation an:
job@asdliege.be
- Die Personalabteilung wird sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihren Karriereplan besser zu verstehen und alle Ihre Fragen zu beantworten.
- Sie werden mit dem/der Abteilungsleiter/in oder dem/der Stellvertreter/in in Situationen eingreifen, die Ihrer zukünftigen Realität vor Ort entsprechen.
- Wir treffen uns mit Ihnen zu einem Gespräch in unserem Büro.
Erleben Sie eine andere Art des «Sich-Kümmerns»... eine Art, die zu Ihnen passt!