Seit Samstag, dem 1. November, haben sich die Gesetze für die Krankenschwestern und Krankenpfleger zu Hause. Für eine ganze Reihe von Behandlungen müssen sie von nun an keine ärztliche Verschreibung damit ihr Patient die Kosten erstattet bekommt.
Wie uns unser Pflegedirektor Edgard Peters erklärt, «Die Änderungen bringen eine echte Anerkennung der Arbeit und der Autonomie der Hauskrankenpflege».». Ein Krankenpfleger in einem Krankenhaus oder Pflegeheim benötigte für die gleiche Behandlung kein Rezept. Es handelt sich also letztlich um eine Ausrichtung innerhalb des Berufsstandes selbst, der aber enorm viel Bedeutung und Anerkennung für unseren Beruf in der häuslichen Umgebung mit sich bringt.
«Nehmen wir als Beispiel einen Patienten, der ein Tracheostoma hat und, wenn nötig, seine Atemwege absaugen muss. Früher musste eine häusliche Krankenpflegekraft die Verordnung des behandelnden Arztes haben, um die Pflege durchzuführen. Wenn die Pflegekraft ab Sonntag bei ihrem Patienten vorbeikommt und dieser eine Absaugung benötigt, kann sie direkt und effektiv handeln, um dem Patienten Erleichterung zu verschaffen.» erklärt Edgard.

Aber um es klar zu sagen: Dies ist keinesfalls eine Maßnahme, die einen Bruch zwischen Ärzten und Pflegekräften herbeiführt. «Ganz im Gegenteil» versichert uns unser Schulleiter. «Die Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften und Ärzten ist und bleibt der Schlüssel zu einer optimalen Patientenversorgung».» schlussfolgert er.
Die verschiedenen Akteure der medizinischen Welt und der häuslichen Pflege bilden ein Team, das sich zusammenschließt, um jeden Patienten so effizient und fürsorglich wie möglich zu begleiten. Diese neuen Maßnahmen sind ein weiterer Schritt, um gemeinsam das Wohlbefinden zu Hause aufzubauen.